Zahlreiche Lockerungen auch beim Sport macht die seit dem Wochenende gültige neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW möglich. Zwar ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb dem Grunde nach weiter unzulässig, doch gibt es zahlreiche Ausnahmen, die auch das Sportamt der Stadt Münster jetzt in einem Schreiben genauer erläutert. So ist beispielsweise derzeit auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum unter freiem Himmel etwa kontaktfreier Sport von Gruppen mit höchstens 20 Personen einschließlich der Ausbildung (Ausbildungspersonen sind in der Personenobergrenze inbegriffen) wieder erlaubt. Und auch Zuschauer dürfen im Freien auf Sitzplätzen in eingeschränktem Rahmen wieder dabei sein.
Weitere Lockerungen sind zudem in Sicht, da die 7-Tage-Inzidenz bereits mehrere Tage deutlich unter dem Wert von 50 liegt. Ist das fünf Tage lang der Fall und hat das Land NRW dies festgestellt und bekannt gemacht fallen weitere Hürden für das Sporttreiben. Sobald das der Fall ist gibts weitere Informationen hier.