Wieder mehr Möglichkeiten für Sportler

Weitere Möglichkeiten bietet die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) Sportler*innen. So dürfen jetzt im Freien und in geschlossenen Räumen bis zu 30 Personen ohne Einhaltung von Mindestabstand sporteln. Dabei muss die Rückverfolgbarkeit gesichert sein und geschlossene Räume sollten gut durchlüftet werden. Darauf weist das Sportamt der Stadt in einem Rundschreiben an die münsterschen Sportvereine hin. Auch bis zu 300 Zuschauer sind nun wieder erlaubt, Sportfeste aber bleiben noch bis mindestens 31. Oktober untersagt. Den genauen Wortlaut des Schreibens gibt es hier. Die aktuelle Schutzverordnung tritt am Mittwoch, 15. Juli 2020 in Kraft.