Weitere Lockerungen – aber auch Verschärfungen

Mit der heute in Kraft getretenen neuen Coronaschutzverordnung sind weitere Lockerungen auch im Sport möglich. Für Münster gelten dabei die bestimmungen der Inzidenzstufe 1 und damit die geringsten Einschränkungen. So dürfen jetzt auch wieder Umkleiden und Duschen genutzt werden.

Doch hat es nicht nur Lockerungen gegeben. In manchen Punkten wurden die Bedingungen wieder ein wenig verschärft. In manchen Fällen besteht – etwa bei Kontaktsport mit bis zu 100 Personen – wieder Testpflicht und ist zudem die Sicherstellung der digitalen Rückverfolgung verpflichtend.

Deshalb ist es ratsam bei der Planung von sportlichen Angeboten die Coronaschutzverordnung zu Rate zu ziehen. In einem Schreiben vom 28. Mai hat das Sportamt der Stadt die aktuell geltenden Bedingungen noch einmal genauer erläutert. Das Schreiben findet sich, ebenso wie die stets aktuellen Hinweise zum Umgang mit Corona, hier.