Weitere Einschränkungen für den Sport

Weitere Einschränkungen auch für den Sport bringt die neue Coronaschutzverordnung, die am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in Kraft tritt und bis zum 10. Januar 2021 gilt. So ist jetzt jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Zudem sind nun auch der Individualsport auf und in den Sportanlagen und der Rehasport (auch falls ärztlich verordnet) untersagt. Deshalb werden auch alle städtischen Sportanlagen in Münster geschlossen. Weitere Infos zu den Neuerungen gibt’s online hier.