Soforthilfe Sport NRW bis März verlängert

Angesichts leerer Sporthallen und Einschränkungen im Rahmen des Lockdowns wird es für manchen Sportverein finanziell eng. Deshalb hat die Staatskanzlei für die gestern Abend ausgelaufene Phase der Soforthilfe Sport NRW eine erneute Verlängerung bewilligt. Für diese neue Phase der Soforthilfe sind Anträge ab sofort bis zum 15. März 2021 möglich. Die Abwicklung erfolgt weiter online über das Förderportal das Landessportbundes NRW. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Nicht antragsberechtigt sind Kapitalgesellschaften, an denen antragsstellende Vereine beteiligt sind. Für Interessierte mit Fragen gibts Antworten auf häufig gestellte Fragen, zudem können Unklarheiten auch per Mail an soforthilfe-sport@lsb.nrw geklärt werden.