Alle Sportvereine in NRW, die durch die Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, können sich weiterhin bis zu je 50.000 Euro sichern: Das laufende Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ der Landesregierung, das bislang bereits für über 450 Vereine wertvolle finanzielle Unterstützung geleistet hat, wird um drei Monate bis zum 15. August 2020 verlängert.
Die “Soforthilfe Sport” können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über einen Sportbund oder Sportfachverband dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Weitere Informationen rund um die Vergabe gibt es hier.