Am 4. März 2022 tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19. März 2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. So entfallen die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen) sowie für Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre / Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen).
Auch bei den Zuschauerregelungen ändert sich durch die neue Verordnung einiges. Weitere Informationen gibts online hier.
Die neue Coronaschutzverordnung kann hier herunterladen werden: