Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW


EFRE-REACT-EU-Förderprogramm

Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Eine Möglichkeit zur Antragstellung besteht nicht mehr.

 


Hinweise zur Projektdurchführung und zum Mittelabruf / Verwendungsnachweis für die geförderten Sportorganisationen im Stadtsportbund Münster

 

Wichtige Projekttermine

Mai 2023 – Individueller Beginn des Förderzeitraumes für jede Sportorganisation

Mit der Unterzeichnung Ihres Weiterleitungsvertrags beginnt Ihr jeweils individueller Förderzeitraum. Bitte achten Sie darauf, dass auf Ihren einzureichenden Belegen kein Bestell-, Rechnungs- oder Lieferdatum vor dem Datum erscheint, das auf Ihrem Weiterleitungsvertrag aufgeführt ist.

15.07.2023 – Anzeigen eines Minder- oder Mehrbedarfs

Bitte informieren Sie den Stadtsportbund bis zu diesem Tag per E-Mail an digitalisierung@ssb.ms, wenn die für Ihren Verein vorgesehene Fördersumme nicht in voller Höhe verausgabt werden wird (Minderbedarf!). Eventuell nicht verausgabte Fördermittel können hierdurch an andere Vereine weitergeleitet werden. Bis zu diesem Tag kann entsprechend per E-Mail auch ein Mehrbedarf angezeigt werden, sofern dieser über 100,- Euro liegt. Ein Anspruch auf Förderung eines angezeigten Mehrbedarfs besteht nicht. Für die Gewährung eines Mehrbedarfs ist eine weiterer Weiterleitungsvertrag erforderlich.

15.08.2023 Einheitliches Ende des Förderzeitraumes für alle Sportorganisationen

Zu diesem Stichtag müssen alle vorgesehenen Dokumente für den Verwendungsnachweis entsprechend der „Checkliste Verwendungsnachweis“ beim Stadtsportbund eingereicht sein.

 

Projektumsetzung
  • Hängen Sie das zugesandte DIN-A3 Plakat im Eingangsbereich Ihres Vereinsheims, Ihrer Vereinsgeschäftsstelle oder Ihrer überlassenen Anlage aus und machen Sie ein Foto von diesem Aushang. In Privatwohnungen muss kein Aushang erfolgen. Das Plakat sollte bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (31.09.2026) hängen.
  • Förderfähig sind nur die in der Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie ausdrücklich genannten Anschaffungen. Software ist nur in Verbindung mit der Anschaffung von Hardware förderfähig, gleiches gilt für die Zubehörgegenstände sowie Leitungen und Kabel.
  • Denken Sie daran, vor jeder Beschaffung die erforderlichen drei Vergleichsangebote einzuholen und dokumentieren Sie Ihre Rechercheergebnisse in der Vergabeliste (Anlage 5.3a).
  • Rechnungen über die Anschaffungen müssen auf den Verein als Adressat lauten oder es muss anhand des Vorauslagebeleges (oder eines vergleichbaren Belegs) und des Kontoauszuges aus dem Vereinskonto erkennbar sein, dass der Rechnungsadressat seine private Vorleistung vor dem Ende des Förderzeitraumes vom Verein erstattet bekommen hat.
  • Ein möglicher Skontoabzug sollte gezogen werden, um den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entsprechen.
  • Versehen Sie die beschafften Gegenstände mit den zugesandten Förderaufklebern. Dies muss nur auf den Gegenständen erfolgen, auf denen ein dauerhafter Verbleib gewährleistet ist (auf Monitoren, Laptops etc.; nicht auf Kabeln, Computermäusen oder ähnlichen Kleingegenständen). Die Anbringung soll sichtbar sein, soll aber die Funktion oder den Gebrauch des Gegenstandes nicht beeinträchtigen.
  • Machen Sie Fotos von den beschafften Gegenständen, auf denen auch die Förderaufkleber erkennbar sind. Ein Sammelfoto oder – sollte dies nicht möglich sein – ein Foto eines exemplarischen Gegenstandes mit erkennbarem Aufkleber ist ausreichend.
  • Bitte legen Sie eine Projektakte entsprechend der entsprechenden Checkliste an.
  • Die Projektakte ist mit allen relevanten Unterlagen mindestens bis zum 31.12.2028 aufzubewahren.

 

Beratung & Informationen

Wir möchten Sie bitten von telefonischen Anfragen abzusehen. Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen weiterhin ausschließlich in digitaler Form an digitalisierung@ssb.ms .

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie außerdem in einem FAQ auf der LSB-Homepage.

 

Online-Sprechstunden

An dieser Stelle finden Sie Termine für Online-Sprechstunden sowie die entsprechenden Einwahllinks.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Termine sind in Planung und werden zu gegebener Zeit ergänzt.

  • Derzeit sind keine Online-Sprechstunden terminiert.

 


Downloads

Formulare & Listen

Formular “Mittelabruf zum Verwendungsnachweis” für Vereine (Anlage 5a):

Formular “Beleg- und Inventarisierungsliste” für Vereine (Anlage 5.1):

Formular Vergabeliste für Vereine (Anlage 5.3a):

Vorlage Vorauslagenbeleg für Vereine (bei Bedarf):

 

Hilfestellungen & Dokumente (optional)

Checkliste 1 zur Umsetzung des Förderprogramms „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“:

Checkliste 2 „Verwendungsnachweis“:

Checkliste 3 „Projektakte“

Präsentation zur digitalen Infoveranstaltung EFRE “Maßnahmendurchführung & Verwendungsnachweis” vom 17.05.2023:

 

Bestimmungen & Richtlinien

Richtlinie über die Förderung zur „Digitalisierung gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“:

Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-EFRE):

Merkblatt für Information und Kommunikation (REACT-EU):