Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW
Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.
Die Verteilung der Fördermittel in Münster läuft über den Stadtsportbund. Vereine, die in den Genuss der Unterstützung kommen wollen, müssen Mitglied im SSB und/oder in einem Fachverband sein. Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:
- Antragsstellung bis 31. März 2023 beim SSB Münster (Antragsfrist abgelaufen – keine Antragstellung mehr möglich)
- Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den SSB bis zum 10. Juli 2023.
- Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15. September 2023.
- Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens drei Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
- Vorlage des Verwendungsnachweises beim SSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15. September 2023
- Der SSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise (der Sportvereine), erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn bis zum 30. September 2023 an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
- Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den SSB an den Sportverein.
Aktualisierungen & Ergänzungen
Stand 7. Februar 2023
- Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsministerium wurde die Liste der förderfähigen Produkte nochmal angepasst. Bitte beachten Sie, dass Stand-PCs und Drucker (Single-Functions-Geräte) entgegen erster Aussagen nicht förderfähig sind.
- Das Muster für den Antrag der Sportvereine wird gerade angepasst. Weitere Infos folgen in Kürze.
Antragstellung & Informationen
Die Anträge senden Sie uns bitte ausschließlich in digitaler Form an digitalisierung@ssb.ms.
Wir möchten Sie bitten von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen und Fragen ebenfalls über die genannte E-Mail Adresse an uns zu richten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie außerdem in einem FAQ auf der LSB-Homepage.
Online-Sprechstunden zur Antragstellung
Nachfolgend finden Sie weitere Termine für Online-Sprechstunden zur Antragstellung und die entsprechenden Einwahllinks.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Termine sind in Planung und werden laufend ergänzt.
- Dienstag, 14. März, 19 – 20 Uhr, Einwahllink (Zoom)
- Donnerstag, 23. März, 19 – 20 Uhr, Einwahllink (Zoom)
- Montag, 27. März, 19 – 20 Uhr, Einwahllink (Zoom)
Downloads
Die Antragsformulare für Vereine stehen auf der LSB-Homepage und nachfolgend zum Download bereit.
Antragsformular Vereine (Aktualisiert am 9.2.2023)
Förderrichtlinie
Präsentation Infoveranstaltung SSB Münster