Am 28. Februar 2021 endet die Frist zur Meldung der aktuellen Bestandszahlen beim LSB NRW. Auch wenn der aktive Sport in den Vereinen leider derzeit weitgehend ruhen muss, ist die Meldung der Vereinsdaten sowohl aus statistischen Gründen erforderlich als auch notwendig, um Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren zu erhalten.
Vereine können übrigens nur Fördermittel oder Zuschüsse des LSB NRW oder des Landes NRW in Anspruch nehmen, wenn Sie die Meldung Ihrer Mitgliederzahlen bis zum angegebenen Datum abgegeben haben. Für Vereine die nicht melden, werden für die Bestandserhebung die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen. Dann besteht jedoch keine Möglichkeit, Fördermittel oder Zuschüsse für das Jahr 2021 zu beantragen!
Informationen zur Bestandserhebung gibt es online hier.