Anträge für Förderprogramme stellen

Auch in diesem Jahr sind die Töpfe für die Vereinsförderprogramme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ wieder gefüllt. Die Förderanträge können ab dem 30. März direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Beim Programm „1000×1000“ sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen förderfähig. Auch der Schwerpunkt „Reha-Sport“ ist wieder im Förderkatalog enthalten. Darüber können auch nicht zertifizierte Angebote unterstützt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Förderschwerpunkt „Inklusion“. Die ersten 500 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert. Und unter dem Förderschwerpunkt „Integration“ selbstverständlich und ausdrücklich Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine umgesetzt und benötigte Materialien beschafft werden.
Weitere Informationen zum Förderverfahren von „1000×1000“ gibt es online hier, der Förderaufruf kann hier heruntergeladen werde:

Zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine stehen im gleichnamigen Programm wieder Gelder zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
Weitere Informationen zum Förderverfahren gibts online hier, der Förderaufruf mit weiteren Infos kan hier heruntergeladen werden: