Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
Auf der Seite des Deutschen Behindertensportverbandes heißt es: „Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit, die in drei Stufen vergeben wird: Bronze, Silber, Gold. Es ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland und hat damit Ordenscharakter.
Seit 1952 können Menschen mit Behinderung das Deutsche Sportabzeichen mit angepassten Leistungsanforderungen erwerben.“
Auch in Münster sind Menschen mit Behinderungen herzlich eingeladen, das Sportabzeichen abzulegen! Die Teams der Sportabzeichen-Treffpunkte auf der Sentruper Höhe, beim TSV Handorf sowie auf der Sportanlage des SC Westfalia Kinderhaus sind dafür besonders ausgebildet, mit den auf die Einschränkungen angepassten Leistungsanforderungen vertraut und freuen sich auf Ihren Besuch. Mehr Infos zu den Sportabzeichen-Treffpunkten finden sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung kann von Personen ab 6 Jahren absolviert werden. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- dauernder Grad einer Behinderung von mindestens 20
- Besuch einer Schule mit entsprechendem Förderschwerpunkt bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung (z. B. Werkstatt)
- Endoprothese
Welche Disziplinen gibt es?
Zum Erwerb des Sportabzeichens muss immer die Schwimmfähigkeit nachgewiesen werden.
Darüber hinaus erfolgt die Prüfung der individuellen Fähigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie Koordination. Pro Bereich muss nur eine Disziplin erfolgreich bestanden werden.
Wie wird das individuelle Leistungsniveau bestimmt?
Für die Bestimmung des Leistungsniveaus werden verschiedene Faktoren hinzugezogen: das Geschlecht, das Alter sowie die Art und der Grad der Behinderung.
Beim Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung wird zwischen den folgenden Klassen unterschieden.
A = Allgemeine Behinderung
B = Einseitige Beinbehinderung
C = Beidseitige Beinbehinderung
D = Einseitige Armbehinderung
E = Beidseitige Armbehinderung
F = Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen
G = Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems mit Einschränkung der Geh-/Stehfähigkeit
H = Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems (Rollstuhlfahrer*in)
I = geistige Behinderung
J = Kleinwuchs